Die Elektrolytflüssigkeit dient zum Befüllen des Gasgenerators. Mithilfe dieser Flüssigkeit wird das Gas erzeugt, mit dem sich eine Lötflamme entzünden lässt. Diese Flüssigkeit wird während des Betriebs verbraucht und muss stets auf einem Mindestlevel gehalten werden. Außerdem empfehlen wir die Flüssigkeit in regelmäßigen Abständen komplett auszutauschen. Ein regelmäßiger Wechsel der Flüssigkeit erhöht die Lebensdauer Ihres Lötgeräts.
Unsere Elektrolytfüllungen werden in Gerätespezifischen Füllungen angeboten. In einer Füllung ist immer exakt die Menge enthalten, die maximal in das jeweilige Lötgerät passt. Dies soll zum einen vor einer Überfüllung des Geräts schützen, als auch die Lagerung oder Entsorgung von überschüssiger Flüssigkeit unnötig machen. Wir bieten das Produkt sowohl für unsere Aquaflame-Lötgeräte, als auch für einige artverwandte Lötgeräte an.
Elektrolytfüllungen für HydroFire und Aquaflame Lötgeräte:
Artikel-Nr.: für Lötgerät
9010 Aquaflame 500 / 1000 (1 Liter)
9011 HydroFire/Aquaflame 2000 / 3000 (3 Liter)
9012 HydroFire/Aquaflame 3200 / 3500 (4 Liter)
9013 Aquaflame 4000 (5 Liter)
Elektrolytfüllungen für Fremdfabrikate:
Artikel-Nr.: für Lötgerät
9000 Hydrozon 1LE / 1LE.s / 50s (0,5 Liter)
9001 Hydrozon 2 LE / 2LE.s / 100s (1 Liter)
9002 Hydrozon 200SP (2×1 Liter)
9003 Hydrozon 3LE / 3LE.s (4 Liter)
Für Kunden die besonders große Mengen benötigen, oder die Flüssigkeiten in speziellen Gebinden lagern müssen, bieten wir für Mengen ab 30 Litern, auf Anfrage einen Literpreis für die Abfüllung in Kundengebinde an.
Elektrolyt ist ein Gefahrstoff der Klasse 8 (Ätzend). Ein Transport von Großmengen (ab 6 x 5 Liter oder mehr) kann ausschließlich auf einer Palette per Fracht erfolgen.
(Bitte beachten Sie dass für Internationale Sendungen gesonderte Regelungen gelten).
Signalwort: Gefahr!
Piktogramme: GHS07 und GHS05
H290 – Kann gegenüber Metallen korrosiv sein
H302 – Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
H314 – Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Download Sicherheitsdatenblatt
Nach § 2 Absatz 5 Satz 2 der Chemikalien-Verbotsverordnung gilt für diesen Artikel ein Abgabeverbot an Privatpersonen. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender, Gewerbetreibende oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten nach Vorlage der erforderlichen Nachweise. Bestellungen von Privatkunden können wir bedauerlicherweise nicht bearbeiten.
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